Erbschaften
„Das, was dem Leben Sinn verleiht, gibt auch dem Tod Sinn.“
Antoine de Saint-Exupéry
Eine bereits zu Lebzeiten vorgenommene Schenkung ermöglicht es Ihnen, die Wirkungen Ihrer Schenkung aktiv mitzuerleben. Aber auch nach Ihrem Tod können Sie viel Gutes tun und bedürftigen Menschen helfen.
Mit einem Testament können Sie die Stiftung Lebenshilfe Sächsische Schweiz Osterzgebirge zum Erben oder Miterben bestimmen. Wir sind laut Stiftungsgesetz anerkannt und von der Erbschaftssteuer befreit.
Ihre Erbschaft kommt daher voll und ganz unserer Arbeit zugute. Rechtsauskünfte dazu erhalten Sie bei einem Anwalt oder Notar.
Gern beantworten wir Ihnen, natürlich vertraulich, Ihre Fragen, bitte sprechen Sie uns an!