Schenkungen & Zustiftung

„Niemals leihe ich mehr aus, als wenn ich schenke.“
Lucius Annaeus Seneca

Eine Schenkung bzw. Zustiftung erfolgt als finanzielle Unterstützung und wird in das Stiftungsvermögen unserer Stiftung eingegliedert. Bei einer Zustiftung haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Vermögensstock erhalten bleibt, die daraus entstehenden Kapitalerträge aber der Arbeit der Stiftung Lebenshilfe Sächsische Schweiz Osterzgebirge zufließen.

Eine Zustiftung kann sowohl zu Lebzeiten errichtet werden, als auch als testamentarische Regelung nach dem Tod erfolgen. Bitte fragen Sie hierzu einen Notar oder Rechtsanwalt.

Wer einmal in die fröhlichen Kinderaugen geschaut hat, die uns bei unserer Arbeit begegnen, der weiß, was er Gutes getan hat!